BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine Bundesbehörde in Deutschland, die sich mit dem Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Katastrophen befasst. Es ist dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstellt und wurde im Jahr 2004 gegründet.
Zu den Aufgaben des BBK gehört die Vorbereitung auf den Ernstfall sowie die Koordination der Maßnahmen bei einer Katastrophe oder einem Notfall. Hierzu gehören auch die Durchführung von Übungen, die Schulung der Bevölkerung und die Entwicklung von Konzepten und Plänen. Das BBK arbeitet eng mit anderen Bundesbehörden, den Ländern und den kommunalen Behörden zusammen.
Das BBK ist in verschiedene Abteilungen unterteilt, die sich mit verschiedenen Themenbereichen befassen, wie z.B. dem Zivil- und Katastrophenschutz, der Warnung und Alarmierung, dem Krisenmanagement, der Schutz kritischer Infrastrukturen und der internationalen Zusammenarbeit.
Insgesamt trägt das BBK dazu bei, die Bevölkerung vor Gefahren und Katastrophen zu schützen und im Ernstfall eine schnelle und koordinierte Hilfe zu gewährleisten.
Zurück zur Glossar-Übersichtsseite