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Tarnung – sollten Zivilisten militärische Kleidung tragen?

Aktuell bereiten sich viele Europäer auf eine Krise vor, evtl. sogar auf eine militärische Krise, denn der Krieg in der Ukraine ist sehr präsent und wir haben Angst vor Ausschreitungen oder einem militärischen Konflikt.
Eine Frage, die sich Zivilisten oftmals stellen ist, ob sie in Krisen militärische Kleidung – meist in schönem Flecktarn – nutzen sollten. Auf der einen Seite sehen diese Camouflage-Kleidungsteile schön aus, ob sie aber sinnvoll sind, ist eine andere Frage. Technisch sollte gute Militärkleidung absolut brauchbar sein. Aber ob ein Flecktarn brauchbar und sinnvoll ist, um sich während Ausschreitungen in einer Stadt unauffällig bewegen zu können, ist eine andere und sehr wichtige Frage.
Die Idee neben den technischen Aspekten sollte es sein, nicht aufzufallen und sich deshalb möglichst frei bewegen zu können – ohne als Aggressor aufzutreten, bzw. als Staatsangestellter. Zivilisten sollten als Zivilisten erkannt werden und nicht als Kombattanten. Als Kombattanten werden die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei bezeichnet und diese sind berechtigt, unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen.

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Der Kombattanten-Status ist sehr klar im Humanitären Völkerrecht verankert. Ein Kombattant ist nicht mehr wie früher definiert Teil einer „regulären Streitkraft“, sondern beinhaltet auch andere kämpfende Organisationselemente bzw. Einheiten.
Im Gegensatz zu Kombattanten ist (friedlichen) Zivilpersonen und dem Sanitäts- und Seelsorgepersonal nach den Regeln des Humanitären Völkerrechts Schutz vor militärischen Angriffen zu gewähren. Aus diesem Grunde müssen sich Kombattanten äußerlich von der Zivilbevölkerung unterscheiden. Die Kombattanten sind bei unmittelbarer Teilnahme an Feindseligkeiten zur äußerlichen Unterscheidung von der Zivilbevölkerung verpflichtet (z.B. offenes Tragen einer Waffe, Zugehörigkeit zu einer Miliz & Freiwilligenkorps mit Erkennungs- bzw. Unterscheidungszeichen).

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Die „levée en masse“ ist im internationalen bewaffneten Konflikt der einzige Fall, in dem das Humanitäre Völkerrecht die rechtmäßige unmittelbare Beteiligung von Personen an Feindseligkeiten nicht von der Autorisierung durch eine Konfliktpartei abhängig macht, sondern von der autonomen Entscheidung dieser Personen. Unter „levée en masse“ versteht man die Bevölkerung eines noch nicht besetzten Gebietes, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antrieb zu den Waffen greift, um die eindringenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, Streitkräfte zu bilden. Sie gehört zu den Kombattanten, muss die Waffen offen tragen und bei ihren Kampfhandlungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges einhalten.
Personen, die ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen, werden Freischärler genannt. Während Kombattanten für ihre bloße Teilnahme an den Kampfhandlungen nicht bestraft werden dürfen, müssen Personen, die ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen, allein deswegen bereits mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Sei kein Kombattant, denn du darfst/musst dich und deine Familie und Freunde/Menschen schützen! Aber vermeide es, als Kombattant wahrgenommen zu werden, denn dann darfst du auch erschossen werden. Wähle deine Kleidung sinnvoll aus, auch was die Tarnung/Farbe betrifft – wie verschwindest du am besten in deiner Umgebung? Wenn du beispielsweise in Köln wohnst, brauchst du kein Wüstentarn, denn auch wenn es cool aussieht – damit fällst du direkt auf.

Es stellt sich natürlich immer die Frage, inwieweit sich in einem militärischen Konflikt an die Gesetze gehalten wird – diese kann im Vorfeld wohl nie beantwortet werden.
Wir bei Black-Ops-Coffee haben fast jedes Kleidungsstück auch in schwarz/grün oder grau. Hier ist als besonders brauchbares Kleidungsstück der KSK-Smock zu erwähnen, der für einen Ernstfall sehr viele große, leicht zugängliche Taschen hat.

Quellen: Humanitäres Völkerrecht

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